Ausbildung

Ihre Ausbildung bei uns

Ausbildungslehrgang der Heidelberger Jägervereinigung zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung


Kursbeginn:
Jeweils im September.

Ausbildung:
Die Ausbildung in den verschiedenen Fächern und Disziplinen wird von insgesamt 12 qualifizierten und erfahrenen Ausbildern durchgeführt. Ausgebildet wird nach dem Ausbildungsrahmenplan von Baden-Württemberg.

Kursende:
Wir begleiten die Jagdscheinanwärter bis zum 3-teiligen Prüfungsende (im Mai).

Unterricht:
Die gesetzliche Mindestausbildungszeit beträgt 130 Stunden (90 Stunden Theorie und 40 Stunden Praxis). Wir bieten ca. 140 Stunden theoretischen Unterricht und mindestens 40 Stunden praktischen Unterricht an. Die prüfungsrelevante Schießausbildung Rehbock, laufender Keiler und laufender Kipphase beginnt Anfang Dezember und dauert bis zur Schießprüfung Ende April. Ebenfalls müssen 150 Tontauben beschossen, und 10 Schuss jeweils mit Revolver und Selbstladepistole auf Zielscheiben abgegeben werden.

Ort:
Die theoretische Ausbildung findet in unseren Schulungsräumen, im Untergeschoß des Schützenhauses des Schützenvereins 1490 Heidelberg, Elisabethenweg 1, in Heidelberg statt. In diesen Schulungsräumen besitzen wir eine umfangreiche Präparate -Sammlung. Der Schießunterricht findet auf dem Schießstand des Schützenvereins 1490 Heidelberg (Elisabethenweg 1) und auf unserem Wurftaubenschießstand in Pleutersbach statt.

Zeit:
Theoretischer Unterricht 2-mal in der Woche, von 19:30 - 22:00 Uhr.
Praktischer Unterricht ca. 10 Mal meist samstags.
Schießunterricht sonntags von 11:00 – 20:00 Uhr. (Gruppeneinteilung)

Zulassung:
Der Ausbildungslehrgang der HDJV zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung ist vom Kreisjagdamt des Rhein-Neckar-Kreises gemäß § 5 Abs. 5 der Jägerprüfungsordnung vom 08. Dezember 2004 anerkannt.

Die Jägerprüfung in Baden-Württemberg:
Wer in Deutschland auf die Jagd gehen möchte, benötigt einen Jagdschein. Zur Erlangung dieses Jagdscheines ist das Bestehen der Jägerprüfung erforderlich. Die Jägerprüfung ist eine staatliche Prüfung (wie z.B. das Abitur) und wird landeseinheitlich durchgeführt. Am 20.07.2006 wurde der Landesjagdverband Baden-Württemberg mit der Durchführung der Jägerprüfung beliehen.

Gegenstand der Prüfung:
Die Prüfung besteht aus folgenden Prüfungsabschnitten:

  1. Dem jagdlichen Schießen einschließlich Waffenhandhabung. Geschossen wird sitzend aufgelegt auf die Rehbockscheibe, stehend freihändig, im jagdlichen Anschlag auf den laufenden Keiler und auf den laufenden Kipphasen.
  2. Dem schriftlichen Teil. Hier müssen 125 Fragen im Multiple Choice-Verfahren (Ankreuztest) beantwortet werden.
  3. Dem mündlich-praktischen Teil.

In den Prüfungsabschnitten „Schriftlicher Teil” und „Mündlich-praktischer Teil” haben die Prüflinge ausreichende Kenntnisse in den in § 15 Absatz 5 des Bundesjagdgesetzes aufgeführten Sachgebieten nachzuweisen. Diese gliedern sich in folgende Prüfungsfächer:

  1. Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Land- und Waldbau, Wildschadensverhütung;
  2. Waffentechnik, Waffenrecht und Führen von Jagdwaffen (einschließlich Kurzwaffen)
  3. Jagdbetrieb (insbesondere Jagdausübung, Jagdarten, Jagdeinrichtungen, Fanggeräte, Tierschutz- und artgerechte Haltung, Führung und Einsatz von Jagdhunden, Sicherheitsbestimmungen);
  4. Jagd-, Tierschutz- sowie Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, Jagdethik;
  5. Wildkrankheiten und Behandlung von erlegtem Wild (insbesondere Erkennungsmerkmale der wichtigsten Wildkrankheiten, hygienisch erforderliche Maßnahmen und Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Lebensmittel Wildbret).
    Zusatzausbildung: Entnahme von Trichinenproben durch den Jäger.

Zuständigkeit und Anmeldung
Der Prüfling hat sich spätestens 2 Monate vor dem Prüfungstermin schriftlich bei der  Prüfungsstelle  anzumelden, bei  dem er  die  Prüfung  ablegen möchte.
Die Prüfungsstelle entscheidet über die Zuweisung der Prüflinge zu einem Prüfungsausschuss. Sofern möglich, soll der Wunsch des Prüflings hierbei berücksichtigt werden.

Zulassung zur Prüfung
Bewerber, die zur Prüfung zugelassen werden, erhalten mindestens 2 Wochen vor Prüfungsbeginn eine Ladung durch die Prüfungsstelle (Zulassung/Landesjagdverband).
Zur Prüfung werden Bewerber nicht zugelassen, die zum Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wird der Nachweis über die jagdliche Ausbildung nicht erbracht, erlischt die Zulassung.

Weitere wichtige Vereinbarungen sind in der Ausbildungsvereinbarung (siehe "Formulare & Downloads") nachzulesen.