Wir möchten Ihnen eine Information des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis weiterleiten:
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei möchten wir Ihnen eine kleine tabellarische Übersicht über die Möglichkeiten der Jagdausübung in den Sperrzonen 1 und 2, die sich im Rhein-Neckar-Kreis aus den Allgemeinverfügungen zur ASP ergeben, zur Verfügung stellen.
Ebenfalls möchten wir Sie gerne darüber informieren, dass wir einen Vorrat an Buttersäure zur Vergrämung von Schwarzwild an schadgefährdeten Kulturen beschafft haben. Bei Bedarf kann die Buttersäure in 0,5l Gebinden von Jagdausübungsberechtigten oder von diesen beauftragten Personen aus der Sperrzone 2 kostenfrei bei der Unteren Jagdbehörde abgeholt werden.
Die Abholung kann immer mittwochs, durchgehend zwischen 7.30 Uhr und 16.30 Uhr, sowie an anderen Wochentagen nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Unteren Jagdbehörde, Im Breitspiel 5 in 69126 Heidelberg Rohrbach-Süd, erfolgen.
Wir hoffen mit diesem Angebot die sich aus dem Jagdverbot auf Schwarzwild ergebenden Wildschäden zumindest etwas lindern zu können.
Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
Anhang: Zusammenfassung
Mit freundlichen Grüßen
Herr D. Jacobs
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
-Ordnungsamt-
Im Breitspiel 5 (Eingang Haberstr. 1)
69126 Heidelberg-Rohrbach
Telefon: +49 6221 522-2139
Telefax: +49 6221 522-92139
E-Mail: D.Jacobs(at)Rhein-Neckar-Kreis.de