Verbringen von erlegtem Schwarzwild innerhalb der Sperrzone 1 über die Landesgrenze Hessen - BaWü

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Rhein-Neckar-Kreis teilt mit:

Sehr geehrte Jägerinnen und Jäger,

auf Bitten unseres Veterinäramtes darf ich heute mit der nachfolgenden Information an Sie herantreten:

Wildschweine, welche innerhalb derselben Sperrzone I erlegt werden, können zukünftig über die gegenseitigen Landesgrenzen von Hessen und Baden-Württemberg hinweg transportiert werden.

Dieselbe Regelung gilt auch für die Nutzung von im jeweils anderen Bundesland gelegenen Wildkammern und Verarbeitungsbetrieben. Entscheidend ist, dass der Erlegeort und die Wildkammer sich innerhalb derselben Sperrzone I befinden.

Wir bitten um Beachtung und Weitergabe der Information innerhalb der Jägerschaft.

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen
Herr D. Jacobs

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
-Ordnungsamt-
Im Breitspiel 5 (Eingang Haberstr. 1)

69126 Heidelberg-Rohrbach