Rhein-Neckar-Kreis teilt mit:
Sehr geehrte Jägerinnen und Jäger,
auf Bitten unseres Veterinäramtes darf ich heute mit der nachfolgenden Information an Sie herantreten:
Wildschweine, welche innerhalb derselben Sperrzone I erlegt werden, können zukünftig über die gegenseitigen Landesgrenzen von Hessen und Baden-Württemberg hinweg transportiert werden.
Dieselbe Regelung gilt auch für die Nutzung von im jeweils anderen Bundesland gelegenen Wildkammern und Verarbeitungsbetrieben. Entscheidend ist, dass der Erlegeort und die Wildkammer sich innerhalb derselben Sperrzone I befinden.
Wir bitten um Beachtung und Weitergabe der Information innerhalb der Jägerschaft.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Herr D. Jacobs
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
-Ordnungsamt-
Im Breitspiel 5 (Eingang Haberstr. 1)
69126 Heidelberg-Rohrbach
