Das Landratsamt teilt mit und bittet um Beachtung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der räumlichen Nähe des ASP-Geschehens im Kreis Groß-Gerau soll im Rhein-Neckar-Kreis ab sofort jedes Stück Schwarzwild, welches erlegt, tot aufgefunden oder durch einen Verkehrsunfall getötet wurde auf die ASP untersucht werden.
Hierzu hat das Veterinäramt der Jägerschaft heute Kartons mit entsprechenden Probesets in den Verwahrstellen zur Verfügung gestellt, bitte beachten Sie die beigelegten Untersuchungsanträge und die Anleitung zur Probeentnahme.
Nehmen Sie sich bitte nur so viele Probesets mit, wie Sie auch realistisch benötigen und tragen Sie sich in die aushängende Liste ein.
Die ASP-Probesets, die Ihnen mit den Wildursprungsscheinen und den Wildmarken zur Trichinenuntersuchung zugesendet werden, können Sie ebenfalls verwenden. Wir weisen an dieser Stelle auch auf die Pflicht zur Entsorgung von Schwarzwildkonfiskaten über die Verwahr- und Konfiskatstellen gemäß §6 DVO Jagd- und Wildtierma-
nagementgesetz hin:
§6 DVO JWMG
(1) Aufbruch, Schwarten und sonstige Teile von erlegtem Schwarzwild dürfen nicht in das Revier verbracht oder dort zur Entsorgung zurückgelassen werden. Sie sind über Konfiskatsammelstellen oder Verwahrstellen zu beseitigen. Weitergehende Vorschriften bleiben unberührt.
(2) Wer eine unzulässige Kirrung, unzulässige Fütterung oder unzulässige Ablenkungsfütterung angelegt hat oder betreibt oder entgegen Absatz 1 Aufbruch, Schwarten und sonstige Teile von erlegtem Schwarzwild in das Revier verbracht oder dort zurückgelassen hat, ist zu deren umgehender Beseitigung verpflichtet. Beseitigungspflichtig ist auch die jagdausübungsberechtigte Person spätestens drei Tage nach Aufforderung durch die untere Jagdbehörde.
Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen vom Veterinäramt jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
D. Jacobs
