ASP Online-Austausch // Info Wildmarken

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Online Austauschtreffen ASP

 Der Rhein-Neckar-Kreis möchte zum aktuellen ASP-Geschehen und zur Klärung offener Fragen bezüglich der erlassenen Allgemeinverfügungen gerne wieder mit der Jägerschaft in den direkten Austausch treten.

 Das nächste Austauschtreffen ist für Donnerstag, den 24.10.2024 um 17.00 Uhr im Rahmen eines Onlinemeetings vorgesehen.

 Zur Teilnahme an dem Meeting dürfen Interessierte sich gerne mit Hilfe des untenstehenden Links einwählen.

Wir bitten um Weiterleitung der Information und des Einwahllinks an Ihre Mitglieder bzw. Ihre Mitjäger und Jagderlaubnisscheininhaber. Selbstverständlich sind auch alle nicht in Ihren Verteilern befindlichen Jägerinnen und Jäger, die im Rhein-Neckar-Kreis jagen herzlich zum Austauschtreffen eingeladen, die Information darf daher auch gerne im jagdlichen Bekanntenkreis gestreut werden.

Vielen Dank bereits an dieser Stelle, wir freuen uns auf einen interessanten Austausch .

 

Meeting beitreten
 
Weitere Methoden zum Beitreten:
 
Über den Meeting-Link beitreten
https://ebvitrheinneckarkreis.my.webex.com/ebvitrheinneckarkreis.my/j.php?MTID=m8333453646c35e8c61d37624c15d1bf8
 
Mit Meeting-Kennnummer beitreten
Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 2366 666 6635
Meeting Passwort: xfHHT2jYR38 (93448259 beim Einwählen von einem Telefon oder Videosystem)
 
Hier tippen, um mit Mobilgerät beizutreten (nur für Teilnehmer)
+49-619-6781-9736,,23666666635#93448259# Germany Toll
Auf manchen Mobilgeräten müssen die Teilnehmer ein numerisches Passwort eingeben.
 
Über Telefon beitreten
+49-619-6781-9736 Germany Toll
Globale Einwahlnummern
 
Über Videogerät oder -anwendung beitreten
Wählen Sie 23666666635@webex.com
Sie können auch 62.109.219.4 wählen und Ihre Meeting-Nummer eingeben.

 

 

 

 

Verwendung weißer Wildmarken

 In den vergangenen Tagen kam es mehrmals vor, dass die auf den weißen Wildmarken vorhandenen Nummern auf den Antragsformularen für die Trichinenuntersuchung eingetragen wurden.

Wir möchten gerne nochmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass die weißen Wildmarken ausschließlich zur Kennzeichnung von in der Pufferzone erlegtem Wild vorgesehen sind, was mit der Trichinenuntersuchung nichts zu tun hat.

Zur Kennzeichnung der Trichinenproben verwenden Sie bitte wie gehabt die gelben Wildmarken. Im Ergebnis bedeutet dies, dass an ein in der Pufferzone (=Sperrzone 1) erlegtes Stück Schwarzwild mit zwei Wildmarken, nämlich der gelben und der weißen zu kennzeichnen ist.