Infos aus ASP-Taskforce Sitzung Online, 02.12.2024

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  • Neue Allgemeinverfügung für Sperrzone soll am Do. 05.12.2024 veröffentlicht werden. Bejagung wieder ab 06.12.2024 möglich im Umfang wie in Sperrzone I.
  • Voraussetzung, dass Tore entlang der Weschnitz installiert sind und keinerlei positiver Fund in Sperrzone II.
  • Jagd auf SW in Sperrzone II gilt als grundsätzlich erteilt, keine Einzelgenehmigung notwendig.
  • Es werden Infos zu Biosicherheitsmaßnahmen und Entnahme der Blut- und Tupferproben verteilt.
  • Vermarktung von Wild aus Sperrzone II nur innerhalb der Sperrzone II.
    Frage: Sperrzone II länderübergreifend HE, RP anzusehen, wird noch geklärt.
  • Bevölkerung ist ASP-müde geworden, größere Pressemitteilung soll erfolgen, um mehr Aufmerksamkeit zu erlangen.
  • Sylvesterfeuerwerk wird an Sylvester und Neujahr im RNK zugelassen.
  • Derzeit ist noch in Klärung, ob die Konfiskatstelle in Hirschberg wieder geöffnet werden kann. Klärung erfolgt bis zur Jagdfreigabe.
  • Briefkasten für ASP-Proben soll in Hirschberg, Weinheim, Wiesloch eingerichtet werden mit täglicher Abholung und Transport zur CVUA Karlsruhe.
  • ASP-Proben und Wildmarken wurden an Pächter versendet. Diese Sets und Wildmarken können auch für an Revierpächter im gleichen Revierbogen verteilt werden.
  • Die Wildmarken sind nicht zu verwechseln mit den Wildursprungsmarken für die Trichinenschau. Diese Wildursprungsmarken sind auf die Person registriert und dürfen nicht weitergegeben werden.
  • Pro Revier wird das Veterinäramt 2 Liter Desinfektionsmittel bereitstellen, aufteilen und nach Anleitung verdünnen.