Infos aus ASP-Taskforce Sitzung Online, 02.12.2024
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Neue Allgemeinverfügung für Sperrzone soll am Do. 05.12.2024 veröffentlicht werden. Bejagung wieder ab 06.12.2024 möglich im Umfang wie in Sperrzone I.
Voraussetzung, dass Tore entlang der Weschnitz installiert sind und keinerlei positiver Fund in Sperrzone II.
Jagd auf SW in Sperrzone II gilt als grundsätzlich erteilt, keine Einzelgenehmigung notwendig.
Es werden Infos zu Biosicherheitsmaßnahmen und Entnahme der Blut- und Tupferproben verteilt.
Vermarktung von Wild aus Sperrzone II nur innerhalb der Sperrzone II. Frage: Sperrzone II länderübergreifend HE, RP anzusehen, wird noch geklärt.
Bevölkerung ist ASP-müde geworden, größere Pressemitteilung soll erfolgen, um mehr Aufmerksamkeit zu erlangen.
Sylvesterfeuerwerk wird an Sylvester und Neujahr im RNK zugelassen.
Derzeit ist noch in Klärung, ob die Konfiskatstelle in Hirschberg wieder geöffnet werden kann. Klärung erfolgt bis zur Jagdfreigabe.
Briefkasten für ASP-Proben soll in Hirschberg, Weinheim, Wiesloch eingerichtet werden mit täglicher Abholung und Transport zur CVUA Karlsruhe.
ASP-Proben und Wildmarken wurden an Pächter versendet. Diese Sets und Wildmarken können auch für an Revierpächter im gleichen Revierbogen verteilt werden.
Die Wildmarken sind nicht zu verwechseln mit den Wildursprungsmarken für die Trichinenschau. Diese Wildursprungsmarken sind auf die Person registriert und dürfen nicht weitergegeben werden.
Pro Revier wird das Veterinäramt 2 Liter Desinfektionsmittel bereitstellen, aufteilen und nach Anleitung verdünnen.