Allgemeinverfügung Probeentnahme

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Nachfolgend E-Mail vom Landratsamt Rhein-Neckar mit der Bitte um Beachtung:

"... 
beigefügt sende ich Ihnen die bereits angekündigte Allgemeinverfügung zur Beprobung und Untersuchung aller – also auch der gesund erlegten – Stücke Schwarzwild.

Die Allgemeinverfügung tritt am morgigen Mittwoch in Kraft.

Ich bitte Sie um Weiterleitung der Verfügung an die Jägerschaft.

Letztendlich wird damit der – wegen der aus Hessen und Rheinland-Pfalz herannahenden Afrikanischen Schweinepest – ohnehin schon bestehende Beprobungs-Appell nochmals mittels einer Verfügung verpflichtend. Der Erlass der Verfügung erfolgt auf Wunsch des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und erstreckt sich auf den ganzen Rhein-Neckar-Kreis. Keineswegs soll mit dieser nunmehr verfügten Testpflicht ausgedrückt werden, dass wir Zweifel an der Umsetzung des an die Jägerschaft adressierten Beprobungs-Appels haben. Insoweit möchten wir uns vielmehr für die Unterstützung in den vergangenen Wochen sehr herzlich bedanken.
...
"

Hier das Dokument: Allgemeinverfügung Vorbeugung ASP